Lieferumfang
1x | Hypontech 800W-600W WIFI Smart Upgradefähiger Wechselrichter (SH-HPNT-800 ) |
Komponenten im Detail
Besondere Produktmerkmale des Hypontech 800W Mikrowechselrichters
Upgradebar von 600W auf 800W :Mit diesem aufrüstbaren Wechselrichter können Sie die Leistung vorübergehend auf 600 W reduzieren und dann über die S-Miles Clouds App auf 800 W erhöhen, wenn dies in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist.
Eingebautes WIFI:Dieser Mikro-Wechselrichter verfügt über ein eingebautes Wi-Fi, mit dem er problemlos kommunizieren und überwacht werden kann. Mit dem integrierten WLAN können Sie ganz einfach auf aktuelle Daten und Leistungskennzahlen zugreifen, um Ihr Solarsystem effizient zu überwachen. Mit der benutzerfreundlichen hypon.cloud App können Sie die Leistung Ihrer Solaranlage bequem in Echtzeit verfolgen.
MPPT-Tracker : Der HYPONTECH 800W-Mikrowechselrichter ist einphasig und mit 2 MPPT-Funktionen (Maximum Power Point Tracking) ausgestattet. Diese Technologie verbessert die Energieumwandlung, was zu einer verbesserten Gesamtleistung des Systems führt.
Schutzart IP67 : Mit der Schutzart IP67 bietet dieser Mikro-Wechselrichter einen Ausgezeichnet Schutz gegen Staub und Wasser und garantiert eine konstant Leistung auch unter schwierigen Umweltbedingungen.
Garantie :HYPONTECH 800W Mikro-Wechselrichter wird mit einer großzügigen Garantie von 10 Jahren geliefert, was das Vertrauen des Herstellers in die Qualität und Zuverlässigkeit des Produkts zeigt.
TÜV Süd und VDE Zertifizierung:Der HYPONTECH 800W Mikro-Wechselrichter wurde vom TÜV Süd und VDE zertifiziert. Diese unabhängigen Zertifizierungen unterstreichen die hohe Leistung, Sicherheit und Zuverlässigkeit des Produkts.
Warum könnte es vorteilhaft sein, selbst erneuerbaren Strom zu produzieren?
Die Strompreise in Deutschland sind seit 2000 um mehr als 73% gestiegen, und die Zukunft ist aufgrund der Schließung mehrerer Kraftwerke ungewiss.
Es gibt jedoch eine Lösung, die Ihnen Geld sparen und der Umwelt helfen kann: erneuerbare Energie. Solaranlagen sind eine großartige Option, um steigenden Strompreisen entgegenzuwirken und Ihre Ersparnisse zu erhöhen.
Warum also nicht die Kraft der Sonne nutzen und noch heute auf Solar umsteigen?
Technische Tabelle
Eingang DC
Empfohlene Leistung der PV-Module/W | 360-550 (2 Stk.) |
Max. Eingangsspannung/V | 60 |
MPP-Spannungsbereich/V | 25-55 |
Startspannung/V | 16 |
Max. Eingangsstrom/A | 15/15 |
Max. Kurzschlussstrom/A | 20/20 |
Ausgang AC
Nennleistung/W | 600/800 |
Nenn-Netzspannung/V | 220/230/240 |
Netzanschluss | L-N-PE |
Nenn-Netzfrequenz/Hz | 50/60 |
Max. Ausgangsstrom/A | 3,6 |
Leistungsfaktor | >0,99 |
Risikohinweise
- Rücksendungen von Spedition Versand sind nicht kostenlos.
- Transportschäden müssen innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung gemeldet werden.
- Solarmodule mit einer Fläche von mehr als 2 Quadratmetern unterliegen den Bauvorschriften. Bitte beachten Sie dies.
- Die Rückgabe von Artikeln ist innerhalb von 14 Tagen ab dem Lieferdatum möglich.
- Der Käufer ist für den elektrischen Anschluss selbstverantwortlich.
- Wichtiger Hinweis:
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind: a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert. c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind.
Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.