Lieferumfang
1x | Hoymiles HMS-2000-4T Wechselrichter (SH-HMS-2000) |
Komponenten im Detail
Hoymiles HMS-2000-4T Wechselrichter 4x MPPT Tracker
Eigenschaften:
- HMS-2000-4T Mikrowechselrichter:Entfesseln Sie bis zu 2000 VA Leistung, reduziert von 2000W auf 800W/600W mit der Hilfe des DTU-WLite-S . Verbinden Sie 4 Paneele pro Mikrowechselrichter und optimieren Sie die Leistung durch unabhängige 4 MPPTs.
- Robuste Sicherheit für Langlebigkeit und Zuverlässigkeit: Erleben Sie langanhaltende Haltbarkeit, Zuverlässigkeit und Schutz, indem Sie sich für den Hoymiles-Wechselrichter mit robustem Design und IP67-Zertifizierung entscheiden.
- Zertifiziert nach deutschen Standards :Dieser Mikrowechselrichter entspricht den deutschen Standards VDE-AR-N-4105 und verfügt über ein integriertes Relais für den gesetzeskonformen Betrieb.
- Leistungsgarantie: Mit einer beeindruckenden Leistungsgarantie von 12 Jahren bieten wir unübertroffene Zuverlässigkeit und lang anhaltende Effizienz.
- Erweiterte Sicherheitsfunktionen : Der HMS-2000-4T bietet erhöhte Sicherheit für Solaranlagen auf Dächern dank einer schnellen Abschaltfunktion und einem isolierten Transformator.
- Erweiterte Konnektivität für Überwachung: Nutzen Sie den DTU-WLite-S, um bequem die Hoymiles 2000W PV-Mikrowechselrichter über die benutzerfreundliche S-Miles Cloud-App zu überwachen.
Warum könnte es vorteilhaft sein, selbst erneuerbaren Strom zu produzieren?
Die Strompreise in Deutschland sind seit 2000 um mehr als 73% gestiegen, und die Zukunft ist aufgrund der Schließung mehrerer Kraftwerke ungewiss.
Es gibt jedoch eine Lösung, die Ihnen Geld sparen und der Umwelt helfen kann: erneuerbare Energie. Solaranlagen sind eine großartige Option, um steigenden Strompreisen entgegenzuwirken und Ihre Ersparnisse zu erhöhen.
Warum also nicht die Kraft der Sonne nutzen und noch heute auf Solar umsteigen?
Technische Tabelle
Eingangsdaten (DC)
Üblicherweise verwendete Modulleistung (W) | 400 bis 670+ |
Maximale Eingangsspannung (V) | 65 |
MPPT-Spannungsbereich (V) | 16 – 60 |
Einschaltspannung (V) | 22 |
Maximaler Eingangsstrom (A) | 4 × 16 |
Maximaler Eingangskurzschlussstrom (A) | 4 × 25 |
Anzahl MPPTs | 4 |
Anzahl Eingänge je MPPT | 1 |
Ausgangsdaten (AC)
Nennausgangsleistung (VA) | 2000 |
Nennausgangsstrom (A) | 8,7 |
Nennausgangsspannung/-bereich (V) | 230/180 – 275 |
Nennfrequenz/-bereich (Hz) | 50/45 – 55 oder 60/55 – 65 |
Leistungsfaktor (einstellbar) | > 0,99 standardmäßig 0,8 voreilend … 0,8 nacheilend |
Maximale Einheiten pro 10-AWG-Strang2 | 3 |
Klirrfaktor | <3 % |
Risikohinweise
- Rücksendungen von Spedition Versand sind nicht kostenlos.
- Transportschäden müssen innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung gemeldet werden.
- Solarmodule mit einer Fläche von mehr als 2 Quadratmetern unterliegen den Bauvorschriften. Bitte beachten Sie dies.
- Die Rückgabe von Artikeln ist innerhalb von 14 Tagen ab dem Lieferdatum möglich.
- Der Käufer ist für den elektrischen Anschluss selbstverantwortlich.
- Wichtiger Hinweis:
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind: a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert. c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind.
Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.