Lieferumfang
1x | Hoymiles HMS-800W-2T Mikrowechselrichter (SH-HMS-800) |
Komponenten im Detail
Hoymiles HMS-800W-2T Wifi Mikrowechselrichter
Verbessern Sie Ihre Anlage mit den Mikro-Wechselrichtern HMS-800W-2T mit integriertem Wi-Fi für eine einfache Installation – einfach in die Steckdose stecken, keine komplexe Verkabelung. Genießen Sie automatische Upgrade-Funktionen von 600W auf 800W für eine verbesserte Leistung. Dieser Wechselrichter verbessert die Überwachung und ermöglicht die Produktion in Echtzeit über das Smartphone, die S-Miles Cloud bietet eine Fernverfolgung. Verlassen Sie sich auf die Sicherheit durch Einhaltung der VDE-Normen. Unser anpassbarer Wechselrichter wandelt Gleichstrom in Wechselstrom um – sicher und effizient für alle Module.
Eigenschaften:
- Einfache Installation durch Plug & Play
- upgradefähiger von 600W auf 800W
- Kompatibel mit Micro Toolkit oder S-Miles Cloud zur Überwachung und Verwaltung
- Vereinfachte Einrichtung mit integrierter Wi-Fi-Funktionalität
- 800 VA Ausgangsleistung, funktioniert nahtlos mit 320 bis 540+ W PV-Modulen
- 12 Jahre Garantie auf den Wechselrichter
- Effizientes Design für eine schnellere und kostengünstigere Installation
- Dualer MPP-Tracker erhöht den Wirkungsgrad
- Schutzart IP67 (NEMA 6), geeignet für den Einsatz im Freien.
- Sichere Solar-Dachinstallationen mit Schnellabschaltung und isoliertem Transformator.
- Funktion zur Einstellung der Ausgangsleistung zur Anpassung der Leistung
Warum könnte es vorteilhaft sein, selbst erneuerbaren Strom zu produzieren?
Die Strompreise in Deutschland sind seit 2000 um mehr als 73% gestiegen, und die Zukunft ist aufgrund der Schließung mehrerer Kraftwerke ungewiss.
Es gibt jedoch eine Lösung, die Ihnen Geld sparen und der Umwelt helfen kann: erneuerbare Energie. Solaranlagen sind eine großartige Option, um steigenden Strompreisen entgegenzuwirken und Ihre Ersparnisse zu erhöhen.
Warum also nicht die Kraft der Sonne nutzen und noch heute auf Solar umsteigen?
Technische Tabelle
Eingangsdaten (DC)
Üblicherweise verwendete Modulleistung (W) | 320 bis 540+ |
Maximale Eingangsspannung (V) | 65 |
MPPT-Spannungsbereich (V) | 16 – 60 |
Min./Max. Startspannung (V) | 22/60 |
Maximaler Eingangsstrom (A) | 2 × 14 |
Maximaler Eingangskurzschlussstrom (A) | 2 × 25 |
Anzahl MPP-Tracker | 2 |
Anzahl der Eingänge pro MPPT | 1 |
Ausgangsdaten (AC)
Nennausgangsleistung (VA) | 800W |
Nennausgangsstrom (A) | 3,48 |
Nennausgangsspannung/-sbereich (V)* | 230/180 – 275 |
Nennfrequenz/-bereich (Hz)* | 50/45 – 55 |
Leistungsfaktor (einstellbar) | > 0,99 Standard 0,8 voreilend … 0,8 nacheilend |
Maximale Einheiten pro 2.5 mm2 | 6 |
Klirrfaktor | < 3 % |
Risikohinweise
- Rücksendungen von Spedition Versand sind nicht kostenlos.
- Transportschäden müssen innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung gemeldet werden.
- Solarmodule mit einer Fläche von mehr als 2 Quadratmetern unterliegen den Bauvorschriften. Bitte beachten Sie dies.
- Die Rückgabe von Artikeln ist innerhalb von 14 Tagen ab dem Lieferdatum möglich.
- Der Käufer ist für den elektrischen Anschluss selbstverantwortlich.
- Wichtiger Hinweis:
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind: a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert. c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind.
Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.