Was benötigen Sie für die Förderungsbeantragung?
- Diese Förderung richtet sich ausschließlich an Hauptmieter und Hauptmieterinnen mit erstem Wohnsitz in Berlin.
- Das Balkonkraftwerk muss in Berlin installiert und in Betrieb genommen werden.
- Für die Nutzung dieser Förderung ist die schriftliche Zustimmung Ihres Vermieters erforderlich, für die wir Ihnen ein Musterschreiben bereitstellen.
- Ein Stromzähler mit Rücklaufsperre oder ein Zweirichtungszähler ist notwendig. Falls Ihr Haushalt über keinen solchen Zähler verfügt, kann die Stromnetz Berlin GmbH einen kostenfreien Austausch arrangieren.
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung für Steckersolargeräte?
Die maximale Förderung für Steckersolargeräte beträgt bis zu 500 Euro pro Gerät, einschließlich der Kosten für PV-Module und einen Wechselrichter. Bitte beachten Sie, dass nur förderfähige Ausgaben berücksichtigt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass das Förderprogramm auf höchstens 14.000 Fälle begrenzt ist.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Anschaffung von Speichern für Steckersolargeräte im Rahmen des SolarPLUS-Förderprogramms nicht unterstützt wird.
Was sind wichtige Überlegungen bei der Antragstellung für die Förderung?
- Der Antrag sollte vor dem Erwerb des Steckersolargeräts eingereicht werden, um förderfähig zu sein.
- Es ist erforderlich, das Balkonkraftwerk bei der Stromnetz Berlin GmbH und der Bundesnetzagentur anzumelden.
- Nach der Genehmigung des Antrags sollte das Balkonkraftwerk innerhalb eines Jahres in Betrieb genommen werden.
- Die Förderung erfordert, dass das Balkonkraftwerk am ursprünglichen Installationsort mindestens drei Jahre lang genutzt wird.
Diese Richtlinien und Fristen sind entscheidend, um die Förderung effektiv zu nutzen und sicherzustellen, dass das Balkonkraftwerk den Anforderungen entspricht.
Wo muss ich meinen Antrag für die Förderung einreichen und wie geht das?
Die Antragstellung erfolgt online über die Website der IBB Business Team GmbH, die im Auftrag des Landes Berlin und der Investitionsbank Berlin (IBB) Förderprogramme betreut. Wichtig zu beachten ist, dass das Steckersolaranlage zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erworben oder in Auftrag gegeben sein darf.
Welche Unterlagen werden bei der Antragstellung benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
- Dokumente zur Verifizierung des Objekts, wie beispielsweise ein Grundbuchauszug, Mietvertrag für die Wohnung oder Pachtvertrag für den Garten
Welche Unterlagen sind erforderlich, um die Förderung auszuzahlen?
- Rechnung für das Steckersolargerät
- Beleg zur Bestätigung der Zahlung (wie Einzelumsatznachweis oder Kontoauszug). Bitte beachten Sie, dass Barzahlungen nicht akzeptiert werden und entsprechende Nachweise erforderlich sind.